Rechtsprechung
BGH, 25.02.2004 - 2 StR 464/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 73 a StGB; § 73 d StGB;
Erweiterter Verfall; Verfall von Wertersatz (Bruttoprinzip; Vorrang vor erweitertem Verfall) - bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revision gegen die Anordnung des Verfalls; Voraussetzungen für die Anordnung des Verfalls von Wertersatz; Ausschluss der Anordnung des erweiterten Verfalls mit dem Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung des Verfalls oder für die Anordnung des Verfalls von ...
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § ... 349 Abs. 4; ; AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 1; ; AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 2; ; AuslG § 92 a Abs. 1 Nr. 1; ; AuslG § 92 a Abs. 2 Nr. 1; ; AuslG § 92 a Abs. 4; ; AuslG § 92 a Abs. 5; ; StGB § 73 a; ; StGB § 73 d
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73 § 73a § 73d
Verhältnis zwischen Verfall, Verfall des Wertersatzes und erweitertem Verfall - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 21.10.2008 - 4 StR 437/08
Minder schwerer Fall des bewaffneten und bandenmäßigen Handeltreibens mit …
Im Hinblick darauf, dass in den Urteilsgründen als Rechtsgrundlage für die Verfallsanordnung auch die §§ 33 BtMG, 73 d StGB angeführt worden sind, weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass die §§ 73 Abs. 1, 73 a Abs. 1 StGB dem erweiterten Verfall nach § 73 d StGB vorgehen (vgl. BGH StraFo 2004, 283; NStZ-RR 2006, 138, 139). - BGH, 03.07.2008 - 4 StR 244/08
Einziehung (ausreichende Feststellungen; erlaubnisfreier Besitz von …
Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass vorrangig zu klären ist, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Voraussetzungen für die Anordnung des Verfalls oder des Verfalls von Wertersatz gegeben sind, weil dann für die Anordnung eines erweiterten Verfalls nach § 73 d StGB kein Raum ist (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 75; StraFo 2004, 283).